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		<title>dekra-aviation: News</title>
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		<description>Latest News</description>
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			<title>dekra-aviation: News</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 27 Aug 2010 08:46:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Umsetzung der EU-Verordnungen für bekannte Versender</title>
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			<description>Der Irrglaube bekannter Versender, die derzeit durch ihren Reglementierten Beauftragten mittels...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Der Irrglaube bekannter Versender, die derzeit durch ihren Reglementierten Beauftragten mittels Sicherheitserklärung anerkannt wurden und Luftfracht als &quot;sicher&quot; auf den Weg geben, sie müssten die Vorgaben der EU-Verordnungen nur einhalten, wenn sie &quot;behördlich&quot; zugelassen werden, kann bei Prüfungen durch die Behörden problematisch werden. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Jeder &quot;bekannte Versender&quot; muss gem. VO (EU) Nr. 185/2010 </p><ul dir="ltr"><li><div>einen Verantwortlichen für die Sicherheit benennen</div></li><li><div>sein Personal entweder einer Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterziehen</div></li><li><div>den Verantwortlichen sowie Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht den erforderlichen Schulungen unterziehen</div></li><li><div>sichere Räumlichkeiten vorweisen können, die eine Manipulation der Fracht ausschließt</div></li><li><div>Transporteure einsetzen, die die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorweisen und die Transporteurserklärung gezeichnet haben, die sie verpflichtet, ihr Personal vor Einsatz entsprechend geschult zu haben</div></li></ul><p class="bodytext">usw. usw. usw. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Es ist dabei völlig unerheblich, wie der Versender zum bekannten Versender wurde. Die Übergangsfrist (mit der Sicherheitserklärung) dient ausschließlich dazu, dass bekannte Versender ohne finanziellen Schaden die behördliche Zulassung anstreben können und der Überlegung, ob sich diese aufgrund der zu erwartenden Validierungskosten überhaupt lohnt.</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Luftfahrt-Bundesamt gibt Informationen für bekannte Versender</title>
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			<description>Es geht los! Das LBA hat gestern eine von allen &quot;heiß&quot; erwartete Information für bekannte Versender...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Es geht los! Das LBA hat gestern eine von allen &quot;heiß&quot; erwartete Information für bekannte Versender veröffentlicht. Versender haben nun konkret die Möglichkeit, den Zulassungsprozess einzuleiten, indem sie das dafür erforderliche Sicherheitsprogramm erstellen können. Die Anleitung zur Erstellung des Sicherheitsprogramms wurde veröffentlicht und enthält einen festgeschriebenen und einen unternehmensspezifischen Teil. Dieses von der Behörde zur Verfügung gestellte Dokument erspart bekannten Versendern das mühselige Zusammenstellen eines Programms nach den Vorgaben der Verordnungen. Sollten Sie dennoch Probleme beim Fertigen der erforderlichen Dokumentation sehen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten zur Seite.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Auch Reglementierte Beauftragte sollten Ihren Kunden den Hinweis auf diese Veröffentlichung geben, damit diese die Zulassung rechtzeitig beantragen können. Auch wenn es so scheint, die Zeit die zur Verfügung steht, um die Antragsflut abzuarbeiten, ist nicht mehr so lang. Es ist jedoch &quot;ein Licht am Ende des Tunnels&quot;, da auch die Anzahl der behördlichen Mitarbeiter voraussichtlich ansteigen wird. Gleichzeitig wird weiterhin an der Möglichkeit gearbeitet, Unterstützung durch &quot;unabhängige Validierungsprüfer&quot; (Beliehene) zu erhalten.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Es bleibt spannend!</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Transporteurserklärung</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=355&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Die EU sagt aus, dass RegB, die Transporteure (ohne eigene Zulassung) für die Beförderung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die EU sagt aus, dass RegB, die Transporteure (ohne eigene Zulassung) für die Beförderung von &quot;sicherer&quot; Luftfracht einsetzen, von diesen eine Transporteurserklärung einholen müssen. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Entgegen dieser Regelung scheint die Vorgabe für bekannte Versender anderslautend zu sein. Diese sollen auf eine Transporteurserklärung verzichten können, wenn der Lkw verplombt oder versiegelt wird. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die Aussage der EU ist jedoch eindeutig:</p>
<p class="bodytext">Im Falle der Beauftragung eines Transporteurs von bereits als sicher eingestuften Fracht- oder Postlieferungen muss dieser entweder </p>
<p class="bodytext">- selbst RegB sein oder</p>
<p class="bodytext">- eine unterzeichnete Frachtführererklärung nach Anlage 6-E der VO (EU) Nr. 185/2010 vorlegen.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Dies gilt unabhängig davon, ob die Sendung von einem bekannten Versender, geschäftlichen Versender oder RegB kommt.</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 13:40:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Informationen für Versender</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=354&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Versender und Reglementierte Beauftragte finden ab sofort auf unserer Startseite unter...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Versender und Reglementierte Beauftragte finden ab sofort auf unserer Startseite unter www.dekra-aviation.com unseren Flyer für Versender als download. Informieren Sie sich oder Ihre Kunden!</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 15:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bekannter Versender oder Geschäftlicher Versender?</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=353&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Da der &quot;geschäftliche Versender&quot; auch ohne behördliche Zertifizierung sichere Luftfracht befördern...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Da der &quot;geschäftliche Versender&quot; auch <strong>ohne behördliche Zertifizierung</strong> sichere Luftfracht befördern lassen kann, ist diese Frage im Hinblick auf die Antragstellung als bekannter Versender für viele Unternehmen derzeit besonders interessant. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Wir stellen immer wieder fest, dass unsere Kunden auf diese Variante zurückgreifen können, wenn z.B. ihre Luftfracht aufgrund der Größe ohnehin mit einem sogenannten Nurfrachtflugzeug befördert werden muss. Um herauszufinden, ob diese Möglichkeit in Frage kommt, ist die individuelle Betrachtung der zu befördernden Fracht i.V.m. dem Empfangsort und der jeweiligen Betriebsstätte erforderlich. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die Voraussetzungen für Unternehmen, die ihre Luftfracht als geschäftlicher Versender auf den Weg geben wollen, sind wesentlich geringer und erfordern keine behördliche Zulassung/Zertifzierung, sondern weiterhin eine &quot;Benennung als geschäftlicher Versender durch den Reglementierten Beauftragten&quot;, auch über die Übergangsfrist hinaus. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Für fachliche Unterstützung stehen wir Ihnen gern - wie gewohnt - zur Verfügung.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Begriffsbestimmungen:</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Bekannter Versender</strong></p>
<p class="bodytext">ist ein Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern = Beförderung von Luftfracht auf Passagier- und Nurfrachtflugzeugen!</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Geschäftlicher Versender</strong></p>
<p class="bodytext">ist ein Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post mit Nurfracht- bzw. Nurpostflugzeugen zu befördern = Beförderung von Luftfracht auf Nurfrachtflugzeugen! </p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 16:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Umfirmierung führt nicht zwangsläufig zur Aberkennung des bV-Status</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=352&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Die Sicherheitserklärung, die es Versendern ermöglicht, bis zum Ende der Übergangsfrist am...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Sicherheitserklärung, die es Versendern ermöglicht, bis zum Ende der Übergangsfrist am 24.03.2013 als bekannte Versender anerkannt zu bleiben, verfällt dann, wenn sich die auf der Erklärung angegebenen Bedingungen ändern. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Das LBA hat jedoch jetzt bekannt gegeben, dass eine Umfirmierung, die lediglich eine Namensänderung oder die Gesellschaftsform betrifft - <strong>unter sonst unveränderten Bedingungen</strong> - keine Aberkennung zur Folge hat. Der bekannte Versender muss seinen Reglementierten Beauftragten gegenüber diese Änderung anzeigen, die wiederum diese Anzeige der Sicherheitserklärung hinzufügen müssen. </p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:06:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Luftfahrtunternehmen dürfen nur &quot;sichere&quot; Luftfracht annehmen</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=351&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Die VO (EG) Nr. 300/2008 schließt aus, dass Luftfahrtunternehmen (ohne Zulassung als...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die VO (EG) Nr. 300/2008 schließt aus, dass Luftfahrtunternehmen (ohne Zulassung als Reglementierter Beauftragter) &quot;unsichere&quot; Luftfracht direkt annehmen. Sie muss vorab durch einen Reglementierten Beauftragten Sicherheitskontrollen/Kontrollen unterzogen worden sein. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die Bestätigung &quot;SPX&quot; kann somit ausschließlich durch einen Reglementierten Beauftragten erfolgen. </p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 08:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erleichterung für Versender mit &quot;AEO-Status&quot;</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=350&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Versender, die die behördliche Zulassung zum &quot;bekannten Versender&quot; anstreben, können auf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Versender, die die behördliche Zulassung zum &quot;bekannten Versender&quot; anstreben, können auf Erleichterungen hoffen, wenn sie bereits als &quot;zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)&quot; das Zertifikat &quot;S&quot; oder &quot;F&quot; vorweisen können. Da im Rahmen dieser Zulassung bereits durch den Zoll eine Überprüfung im Hinblick auf Sicherheit stattgefunden hat, will das Luftfahrt-Bundesamt auf einen weiteren Besuch (Audit) verzichten und die Feststellungen der Zollbehörden anerkennen. Dies gilt jedoch ausschließlich für die durch den Zoll auditierten Betriebsstandorte. Somit ist bereits bei der Antragstellung zum bekannten Versender die Mitteilung bzgl. des AEO-Zertifikates ratsam.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Alle sonstigen Nachweise gem. VOen (EG) Nr. 300/2008 i.V.m. (EU) Nr. 185/2010 bleiben davon unberührt</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 13:56:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>DEKRA Aviation schnürt die Päckchen</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=349&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Wir bündeln Leistungen, die Sie bisher als Einzelaufträge abrufen konnten - und natürlich weiterhin...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Wir bündeln Leistungen, die Sie bisher als Einzelaufträge abrufen konnten - und natürlich weiterhin können -, zu bedarfsorientierten Paketen in Form von &quot;Betreuungsverträgen&quot;. </p>
<p class="bodytext">Damit bieten wir Ihnen die Sicherheit, zu den Themen rund um den Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender stets auf dem aktuellen Stand zu sein. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Leistungspaket 1:</strong></p>
<p class="bodytext">- Durchführung des - vom Gesetzgeber/LBA geforderten - jährlichen internen Audits</p>
<p class="bodytext">- Kompaktinformation über gesetzliche Neuerungen</p>
<p class="bodytext">- Verwaltung und Anpassung Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogramms</p>
<p class="bodytext">- Fortbildung des Betriebspersonals</p>
<p class="bodytext">- Betreuungsbesuch auf Abruf</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Leistungspaket 2:</strong></p>
<p class="bodytext">- Durchführung des&nbsp;- vom Gesetzgeber/LBA geforderten - jährlichen internen Audits</p>
<p class="bodytext">- Kompaktinformation über gesetzliche Neuerungen</p>
<p class="bodytext">- Betreuungsbesuch auf Abruf</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Leistungspaket 3:</strong></p>
<p class="bodytext">- Verwaltung und Anpassung Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogramms</p>
<p class="bodytext">- Kompaktinformation über gesetzliche Neuerungen</p>
<p class="bodytext">- Betreuungsbesuch auf Abruf</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong></strong></p>
<p class="bodytext"><strong>Beschreibung der Einzelleistungen:</strong></p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>- Durchführung des jährlichen internen Audits</strong></p>
<p class="bodytext">Qualitätssicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung, ist seitens der EU-Verordnungen gefordert und somit haben Sie die Durchführung eines jährlichen Audits mit Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm festgeschrieben. Oftmals verliert sich die Forderung im Arbeitsalltag, teils mit verheerenden Folgen! Inspektionen und Regelbesuche durch die Behörde sind grundsätzlich mit der Vorlage des letzten Audit-Berichtes verbunden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird im schlimmsten Fall die Zulassung/Genehmigung entzogen. </p>
<p class="bodytext">Wir verwalten für Sie die Audittermine, sprechen diese rechtzeitig mit Ihnen ab und führen anschließend das interne Audit in Ihren Betriebsstätten durch. Im Anschluss erstellen wir einen ausführlichen Auditbericht und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Mängelbehebung.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>- Kompaktinformation über gesetzliche Neuerungen</strong></p>
<p class="bodytext">Verbunden mit gesetzlichen Neuerungen oder Auflagen der Behörde zum Thema Luftfracht-Sicherheit erhalten Sie in kompakter und verständlicher Form Hinweise zur Umsetzung.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>- Verwaltung und Anpassung Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogramms</strong></p>
<p class="bodytext">Zeitnah zum Erfordernis aufgrund gesetzlicher Änderungen oder Auflagen der Behörde passen wir Ihr Luftfracht-Sicherheitsprogramm an.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>- Fortbildung des Betriebspersonals</strong></p>
<p class="bodytext">Einmal jährlich wird Ihr Betriebspersonal durch qualifizierte Ausbilder - unabhängig der Teilnehmerzahl - fortgebildet. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>- Betreuungsbesuch auf Abruf</strong></p>
<p class="bodytext">Wir stehen Ihnen auf Wunsch persönlich einmal jährlich in Ihrer Betriebsstätte zum Thema Luftfracht-Sicherheit zur Verfügung, damit alle Ihre offenen Fragen individuell geklärt werden können.</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 09:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zulassungswillige Versender vermissen Informationen</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=347&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Zunehmend häufen sich bei uns die Fragen von Versendern im Hinblick auf die behördliche Zulassung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Zunehmend häufen sich bei uns die Fragen von Versendern im Hinblick auf die behördliche Zulassung zum bekannten Versender. Zur Zeit fehlen noch Details, die für eine Entscheidungsfindung des Versenders teilweise von Bedeutung sind. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Lohnt sich die Zulassung?</strong></p>
<p class="bodytext">Um herauszufinden, ob die Zulassung lohnenswert ist, muss der Versender zum einen die Kosten ansetzen, die für Kontrollmaßnahmen anfallen, wenn er ohne Zulassung arbeitet. Zur Ermittlung sollten Versender ihre RegB bzgl. der Kontrollraten befragen. Dazu kommen ggf. noch die Kosten für Zeitverzug. </p>
<p class="bodytext">Gegen diese beiden Werte (Kontrolle + ggf. Zeitverzug) stehen die Kosten für die Zulassung, die sich zusammensetzen aus</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><em>- Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms</em></p>
<p class="bodytext">In diesem Programm stellt das Unternehmen die Prozesse, Verfahren und Methoden dar, wie es Luftsicherheit nachhaltig in den Bereichen praktiziert, in denen Luftfracht behandelt wird, z.B. Produktion, Verpackung, Lagerung, Versand, Transport. Es ist neben der Qualitätssicherung zu beschreiben, nach welchen Verfahren das Personal ausgewählt und qualifiziert wird und wer als Verantwortlicher für die Luftfrachtsicherheit eingesetzt ist. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><em>- Einsatz einer verantwortlichen Person für die Luftsicherheit</em> (Luftsicherheitsbeauftragter)</p>
<p class="bodytext">Diese Person hat eine Schulung für Luftsicherheitsbeauftragte zu absolvieren. Vorab ist diese Person einer § 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes zu unterziehen. Nach der Schulung muss beim LBA für diese Person ein Befähigungszeugnis beantragt werden. Erst anschließend ist der Einsatz möglich.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><em>- Schulung und Fortbildung des Personals</em></p>
<p class="bodytext">Alle Personen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost haben, müssen die Qualifikationen gem. Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 185/2010 nachweisbar erhalten. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><em>- Gebühren und Auslagen der Behörde</em></p>
<p class="bodytext">Aufgrund noch ausstehender Anpassung der nationalen Luftsicherheits-Gebührenverordnung sind die Gebühren noch nicht bekannt.</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><em>- ggf. bauliche Veränderungen</em></p>
<p class="bodytext"><em>- ggf. Anpassung der Prozesse</em></p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Wie geht die Behörde bei der Zulassung vor?</strong></p>
<p class="bodytext">Nachdem der Versender alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingereicht hat, werden diese einer Prüfung unterzogen. Sollte diese positiv ausfallen, wird mit dem Versender ein Audittermin für die jeweiligen Betriebsstandorte verabredet. Während des Audits werden die Angaben des Luftfracht-Sicherheitsprogramms mit den tatsächlichen Gegebenheiten betrachtet und anhand der Validierungscheckliste bewertet. Fällt auch der Audittermin positiv aus, erfolgt die Zulassung als bekannter Versender durch Aufnahme in die EU-Datenbank.</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 09:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Begleitende Dokumente für konsolidierte &quot;sichere&quot; Luftfrachtsendungen</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=346&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>In den letzten Tagen sind Zweifel bei der Auslegung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 185/2010 in Bezug...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">In den letzten Tagen sind Zweifel bei der Auslegung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Prüfung entstanden, die ein Luftfracht annehmender RegB durchzuführen hat. Insbesondere war die Frage in Verbindung mit konsolidierten Sendungen aufgekommen, deren &quot;SPX&quot;-Status bereits durch einen RegB festgestellt und vergeben wurde: Ist ein Dokument mit der Feststellung &quot;SPX&quot; für die Gesamtsendung ausreichend oder sind Einzeldokumente beizufügen?</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Das LBA hat in verschiedenen Veröffentlichungen und auf Anfrage dazu folgendes ausgeführt:</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Nach Punkt 6.3.2.5 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 muss zu jeder Luftfracht ein Begleitdokument existieren, welches die Kriterien der 6.3.2.6 erfüllt. Der Vermerk &quot;SPX&quot; erfüllt nur den Punkt 6.2.6 d) der Verordnung. Daher ist ein simples &quot;SPX&quot; nicht ausreichend. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Punkt 6.3.2.7 beinhaltet Erleichterungen für das Deklarieren von konsolidierten Sendungen, vor allem dann, wenn die Sendungen durch unterschiedliche Kontrollen &quot;sicher&quot; wurden. Auf Angaben nach 6.3.2.6 c), e), f) und g) kann verzichtet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: </p><ul><li>der (jeder) Reglementierte Beauftragte kann über einen nachvollziehbaren Prüfpfad u.a. den Grund für die Erteilung des Sicherheitsstatus feststellen.</li><li>zu jedem Zeitpunkt vor Verladen ins Flugzeug (hier reicht es nach unserer Auslegung nicht aus, dass der Sicherheitsbeauftragte über seine interne Datenbank diese Information zu allgemein üblichen Geschäftszeiten bereithalten kann)</li><li>für die Dauer des Fluges oder 24h danach</li></ul><p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Daher wären Einzelnachweise (wie HAWB) eine einfache Variante, einen nachvollziehbaren Prüfpfad festzustellen, denn für Handlingsagenten/annehmende RegB müssen die Sendungen nachvollziehbar sicher sein (siehe dazu auch aktuelle Version der LBA-FAQ Punkt 6.3.2.1 und 6.3.2.7).</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">In 6.3.2.1 der Veröffentlichungen des LBA heißt es: &quot;Handlingagenten brauchen bei Annahme einer Luftfrachtsendung nur zu überprüfen, dass der vorgelagerte Reglementierte Beauftragte alle erforderlichen Angaben im AWB oder auf begleitenden Dokumenten verzeichnet hat. Die Handlingagenten müssen die Angabe der DE/RA/-Nummer, den Sicherheitsstatus und eine Angabe zu AC oder KC bzw. einer Kontrollmaßnahme im Feld Handlinginformation überprüfen. Die DE/RA/-Nummer muss zusätzlich mit der EG-Datenbank abgeglichen werden.&quot;</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 13:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>EU-VO lässt Möglichkeiten zu</title>
			<link>http://dekra-aviation.de/index.php?id=324&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=345&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Luftfracht von einem bekannten Versender kann unter bestimmten Bedingungen von einem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Luftfracht von einem bekannten Versender kann unter bestimmten Bedingungen von einem Reglementierten Beauftragten als &quot;sicher&quot; angenommen werden, auch wenn dort keine unterzeichnete Sicherheitserklärung vorliegt, also der Versender bei diesem Reglementierten Beauftragten nicht anerkannt wurde. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Diese Möglichkeit besteht, wenn der Versender im Vorfeld - z.B. für den Transport - einen Reglementierten Beauftragten einsetzt, bei dem er anerkannt ist und dieser dafür sorgt, dass die Sendungen mit den entsprechenden Begleitdokumenten (entweder in Form eines Luftfrachtbriefs oder in einer separaten Erklärung) versehen sind, die den festgestellten Status der Luftfracht gem. VO (EU) Nr. 185/2010, 6.3.2.6 deutlich beinhalten.</p>]]></content:encoded>
			<category>Array</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 25 May 2010 12:16:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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